Montag, 14. April 2008

an Horst...

an DER Horst :

Horst, ich find es sehr nett, dass du dich um die fachgerechte Entsorgung diverser Abfälle kümmerst, aber sei gewiß , ich weiß zu unterscheiden, was wohin gehört .....

ich versorge sogar Batterien in Sammelpötte und kompostiere meine Waschnußschalen ;o)

umweltfreudliche Grüße nach ich weiß nicht wo du wohnst

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Oh nein - DER nun auch bei Dir?!

Mitfühlende Grüße
vom Ottili

Anonym hat gesagt…

Wer um alles in der Welt ist denn nur "Der Horst"???

Und was geht den Deine Entsorgungspolitik an?

grübelnde Grüße
Linda

Anonym hat gesagt…

Ja, jetzt auch HIER!!

Es ist gesetzlich verboten auch Klein-Elektrogeräte in den Hausmüll zu werfen.
Du hast geschrieben, dass der Fön in der Mülltonne gelandet ist. Aber sicher hast du eine separate Elektro-Schrott-Tonne.

DER Horst aus ???

Anonym hat gesagt…

Für Linda:

Horst ist nervig - Horst tummelt sich überall da, wo er gar nichts zu suchen und zu kommentieren hat - vorzugsweise steckt er seine Nase in Dinge, die ihn absolut nix angehen und verbringt seine Zeit damit, anderen Leuten auf den Wecker zu gehen! Er urteilt vor allem gerne über Menschen und Dinge, von denen er absolut KEINE Ahnung hat!

Noch Fragen

Und @Horst:

Hier in Norddeutschland ist es sogar vom Gesetzgeber ganz klar vorgeschrieben, das Klein-Elektromüll wie z.B. ein kaputter Fön in den Hausmüll gehört und nicht als Elektroschrott zu betrachten ist!

Mach Dich vorher kundig, bevor Du Dein Gift hier verspritzst!

Gruß von der Weser
Dörte

Ingrid hat gesagt…

Hallo Lisabeth,
Stell dir vor, du könntest nicht stricken und auch sonst nicht kreativ sein! Dann müsstest du solche
Kommentare abgeben, weil du nichts besseres zu tun hast, und dann auch noch ohne einen Namen haben zu dürfen...
Dann lieber doch stricken.
Make sox not war!
In diesem Sinne frohes Stricken und Lachen
Ingrid

Anonym hat gesagt…

Das ist ein Bundesgesetz, gilt ergo auch für die Provinz!

Am 24. März 2005 ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft getreten, das vom Bundesumweltministerium zur Lösung des Problems auf den Weg gebracht wurde. Verbraucherinnen und Verbraucher können damit ab 24. März 2006 ihre Altgeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgeben. Die Hersteller sind verpflichtet, die dort gesammelten Geräte zurückzunehmen und nach dem Stand der Technik sicher zu entsorgen. Damit greift jetzt auch beim Elektroschrott das Prinzip der Produktverantwortung und nimmt alle Beteiligten in die Pflicht. Das ist eine gute Nachricht für Umwelt und Gesundheit: Rohstoffe werden zukünftig geschont und Belastungen mit Schadstoffen vermieden.
Welche Geräte sind betroffen?
Handys und Geschirrspülautomaten, Rasierapparate und Eierkocher - das ElektroG gilt für die meisten Elektrogeräte, die unter Nutzung von elektrischem Strom oder elektromagnetischen Feldern betrieben werden. Diese sind im Anhang zum Gesetz in zehn Kategorien aufgelistet, die den Kategorien der EU-Richtlinie entsprechen:

1. Haushaltsgroßgeräte (Kühlschränke, Waschmaschinen, Herde etc.)
2. Haushaltskleingeräte (Staubsauger, Bügeleisen, Toaster etc.)
3. Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (Computer, Drucker, Kopiergeräte, Telefone etc.)
4. Geräte der Unterhaltungselektronik (Radio, Fernseher, Videogeräte etc.)
5. Beleuchtungskörper
6. elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge)
7. Spielzeug und Sportgeräte
8. medizinische Geräte
9. Kontroll- und Überwachungsinstrumente
10. automatische Ausgabegeräte (Getränkeautomat, Geldautomat etc.)



DER Horst